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   OLG Naumburg, 04.12.2020 - 7 Verg 3/20   

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https://dejure.org/2020,74542
OLG Naumburg, 04.12.2020 - 7 Verg 3/20 (https://dejure.org/2020,74542)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.12.2020 - 7 Verg 3/20 (https://dejure.org/2020,74542)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 7 Verg 3/20 (https://dejure.org/2020,74542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    NAN-Leistungen ÖPNV

    § 122 Abs 1 GWB, § 122 Abs 2 GWB, § 122 Abs 4 S 1 GWB, § 122 Abs 4 S 2 GWB, § 142 Nr 1 GWB
    Statthaftigkeit eines Feststellungsantrags im Rahmen des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes; Zulässigkeit von Mutmaßungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit - NAN-Leitstungen ÖPNV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NAN-Leistungen ÖPNV

  • rechtsportal.de

    NAN-Leistungen ÖPNV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 25.02.2019 - Verg 11/18

    Bekanntgabe der Eignungskriterien durch Linksetzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2020 - 7 Verg 3/20
    Eine Mitteilung der Eignungskriterien erst in den Vergabeunterlagen ist ausweislich des klaren Wortlauts der oben zitierten Vorschrift unzulässig und deswegen unwirksam (vgl. nur OLG München, Beschluss v. 25.02.2019, Verg 11/18, VergabeR 2019, 536, in juris Tz. 53 ff.; Csaki in: Byok/ Jaeger, a.a.O., § 122 GWB Rn. 39 m.w.N.; Hausmann/ von Hoff in: Röwekamp/ Kus/ Portz/ Prieß, GWB, 5. Aufl. 2020, § 122 Rn. 47 m.w.N.).

    Nur wenn sämtliche dieser Angaben bereits in der Auftragsbekanntmachung frei zugänglich und transparent sind, können sie dem vorgenannten Zweck der Auftragsbekanntmachung gerecht werden (vgl. zuletzt OLG München, Beschluss v. 25.02.2019, Verg 11/18, VergabeR 2019, 536, in juris Tz. 56).

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2020 - 7 Verg 3/20
    Der Senat geht in seiner eigenen ständigen Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit derjenigen anderer Vergabesenate davon aus, dass ein Aufgreifen bei einem Abstand des niedrigsten Angebotspreises zum nächsthöheren Angebotspreis im Wettbewerb von 20 % oder mehr geboten ist, ebenso bei einem entsprechenden Abstand zur eigenen Auftragswertschätzung (ebenso BGH, Beschluss v. 31.01.2017, X ZB 10/16 "Notärztliche Dienstleistungen", BGHZ 214, 11, in juris Tz. 14 m.w.N.).
  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2020 - 7 Verg 3/20
    b) Bereits aus den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen nach § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB - Organisation eines fairen Wettbewerbs, Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit - ergibt sich, dass die Prüfung der Eignung nur auf der Grundlage zuvor hinreichend transparent gemachter Eignungsanforderungen erfolgen darf und dass insbesondere der Ausschluss eines Bieters als ungeeignet nur dann erfolgen darf, wenn die als nicht erfüllt angesehene Eignungsanforderung wirksam bekanntgemacht worden sind (vgl. BGH, Urteil v. 17.02.1999, X ZR 101/97 "Krankenhauswäsche", NJW 2000, 137, in juris Tz. 21; zuletzt BGH, Urteil v. 18.06.2019, X ZR 86/17 "Straßenbauarbeiten", VergabeR 2019, 753, in juris Tz. 47 m.w.N.) und der Tatbestand der Nichterfüllung auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil v. 26.10.1999, X ZR 30/98, NJW 2000, 661, in juris Tz. 14; Urteil v. 24.05.2005, X ZR 243/02 "Innungsmeister", VergabeR 2010, 809, in juris Tz. 15).
  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2020 - 7 Verg 3/20
    b) Bereits aus den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen nach § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB - Organisation eines fairen Wettbewerbs, Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit - ergibt sich, dass die Prüfung der Eignung nur auf der Grundlage zuvor hinreichend transparent gemachter Eignungsanforderungen erfolgen darf und dass insbesondere der Ausschluss eines Bieters als ungeeignet nur dann erfolgen darf, wenn die als nicht erfüllt angesehene Eignungsanforderung wirksam bekanntgemacht worden sind (vgl. BGH, Urteil v. 17.02.1999, X ZR 101/97 "Krankenhauswäsche", NJW 2000, 137, in juris Tz. 21; zuletzt BGH, Urteil v. 18.06.2019, X ZR 86/17 "Straßenbauarbeiten", VergabeR 2019, 753, in juris Tz. 47 m.w.N.) und der Tatbestand der Nichterfüllung auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil v. 26.10.1999, X ZR 30/98, NJW 2000, 661, in juris Tz. 14; Urteil v. 24.05.2005, X ZR 243/02 "Innungsmeister", VergabeR 2010, 809, in juris Tz. 15).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2020 - 7 Verg 3/20
    b) Bereits aus den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen nach § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB - Organisation eines fairen Wettbewerbs, Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit - ergibt sich, dass die Prüfung der Eignung nur auf der Grundlage zuvor hinreichend transparent gemachter Eignungsanforderungen erfolgen darf und dass insbesondere der Ausschluss eines Bieters als ungeeignet nur dann erfolgen darf, wenn die als nicht erfüllt angesehene Eignungsanforderung wirksam bekanntgemacht worden sind (vgl. BGH, Urteil v. 17.02.1999, X ZR 101/97 "Krankenhauswäsche", NJW 2000, 137, in juris Tz. 21; zuletzt BGH, Urteil v. 18.06.2019, X ZR 86/17 "Straßenbauarbeiten", VergabeR 2019, 753, in juris Tz. 47 m.w.N.) und der Tatbestand der Nichterfüllung auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil v. 26.10.1999, X ZR 30/98, NJW 2000, 661, in juris Tz. 14; Urteil v. 24.05.2005, X ZR 243/02 "Innungsmeister", VergabeR 2010, 809, in juris Tz. 15).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2020 - 7 Verg 3/20
    b) Bereits aus den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen nach § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB - Organisation eines fairen Wettbewerbs, Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit - ergibt sich, dass die Prüfung der Eignung nur auf der Grundlage zuvor hinreichend transparent gemachter Eignungsanforderungen erfolgen darf und dass insbesondere der Ausschluss eines Bieters als ungeeignet nur dann erfolgen darf, wenn die als nicht erfüllt angesehene Eignungsanforderung wirksam bekanntgemacht worden sind (vgl. BGH, Urteil v. 17.02.1999, X ZR 101/97 "Krankenhauswäsche", NJW 2000, 137, in juris Tz. 21; zuletzt BGH, Urteil v. 18.06.2019, X ZR 86/17 "Straßenbauarbeiten", VergabeR 2019, 753, in juris Tz. 47 m.w.N.) und der Tatbestand der Nichterfüllung auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil v. 26.10.1999, X ZR 30/98, NJW 2000, 661, in juris Tz. 14; Urteil v. 24.05.2005, X ZR 243/02 "Innungsmeister", VergabeR 2010, 809, in juris Tz. 15).
  • OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

    Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2020 - 7 Verg 3/20
    aa) Im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung ist in § 48 Abs. 1 VgV eindeutig normiert, dass auch Eignungsnachweise, um wirksam gefordert zu sein, bereits in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen sind (vgl. Senat, Beschluss v. 14.07.2017, 7 Verg 1/17, in juris Tz. 104 m.w.N.; vgl. Kadenbach in: Reidt/ Stickler/ Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 122 Rn. 64 f. m.w.N.).
  • OLG Rostock, 21.01.2019 - 17 Verg 8/18

    Ausschluss eines Angebots von Vergabeverfahren wegen Nichterbringung geforderter

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2020 - 7 Verg 3/20
    Da diese Eignungskriterien allein durch ihre Benennung regelmäßig nicht selbsterklärend sind, insbesondere deswegen, weil der Auftraggeber das jeweilige Niveau ausschreibungsbezogen individuell festlegen darf und soll, und zur Ermittlung ihres Aussage- und Regelungsgehaltes als K.o.-Kriterien ein Rückgriff auf die verlangten Eignungsnachweise erforderlich ist, umfasst die Verpflichtung zur Bekanntgabe der Eignungskriterien jedenfalls regelmäßig auch die Verpflichtung zur Bekanntgabe der für deren Prüfung verlangten Eignungsunterlagen (vgl. dazu OLG Rostock, Beschluss v. 21.01.2019, 17 Verg 8/18 "Streusalz", in juris Tz. 24, 27 zur Auslegung der Forderung nach "vergleichbaren Referenzen" ).
  • OLG Naumburg, 29.10.2013 - 2 Verg 3/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Erfüllung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2020 - 7 Verg 3/20
    Zwar ist der Aussagegehalt der Festlegung eines Eignungskriteriums bzw. eines Eignungsnachweises durch Auslegung zu bestimmen; maßgeblich ist dabei, wie der angesprochene Empfängerkreis, hier also ein Wirtschaftsteilnehmer mit Interesse an einem Auftrag über Nachunternehmerleistungen des ÖPNV-Linienverkehrs mit Kraftomnibussen, die Auftragsbekanntmachung verstehen durfte (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 29.10.2013, 2 Verg 3/13 "Abwasserdruckleitung", in juris Tz. 55).
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